Entlastung im Alltag - Meine Angebote im Detail
Als qualifizierte Seniorenbegleiterin nach § 45b Abs. 1 SGB XI, sind meine Angebote vom Land NRW anerkannt und im Angebotsfinder des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, gelistet.
Ich nehme mir Zeit für die Menschen die ich begleite und deren Angehörige, besuche sie an ihrem Wohnort, unterstütze in Alltagsdingen, begleite zu Terminen und gestalte auf Wunsch die Freizeit gemeinsam.
Die Regionalbüros für Alter, Pflege und Demenz NRW haben eine Videoreihe mit dem Titel "Stories aus dem Helfer:innen-Alltag" gedreht und darin stellen sich insgesamt fünf Anbieter:innen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag vor.
Auch Leo und ich sind dabei! Das Video können Sie hier anschauen.
Beispiele für Unterstützung und Hilfestellung - sowohl für Erwachsene als auch für Kinder
Entlastung und Betreuung:
- Entlastung von pflegenden Angehörigen
- Betreuung von Menschen mit Demenz
In der häuslichen Umgebung:
- Freizeitgestaltung z.B. mit Musik, Gesellschaftsspielen oder Vorlesen
- Korrespondenz/ Beantworten der Post, Hilfe bei Anträgen und Formularen
- Organisation des Pflegealltags (z.B. MDK, Wohnraumgestaltung)
- der Organisation von weiteren Unterstützungsangeboten, auch während Krankenhausaufenthalten
- Organisation von Festen und Feierlichkeiten
- Umgang mit neuen, digitalen Medien
Besuchshund-Team:
- Abbau von Berührungsängsten durch die Anwesenheit meines Hundes Leo
- Spiel und Spaß
- Aktivierung und Förderung von Fähigkeiten
- Besuch von Gruppen in Senioreneinrichtungen
- Besuch bzw. Begleitung mit Hund z.B. als Türöffner, Motivator und Brückenbauer bei therapeutischen Maßnahmen wie z.B. Logopädie oder Ergotherapie
Begleitung:
- Gemeinsamer Besuch von kulturellen Veranstaltungen
- Begleitung zu Arztbesuchen, therapeutischen Maßnahmen oder Gruppenangeboten
- gemeinsame Besuche auf dem Friedhof
Die Abrechnung meiner erbrachten Leistungen kann auf zwei Wegen erfolgen:
Es liegt ein Pflegegrad vor - dann erfolgt die Abrechnung mit der Pflegekasse.
Es liegt kein Pflegegrad vor - dann erstelle ich eine Privatrechnung über meine erbrachten Leistungen, die Sie bargeldlos per Überweisung begleichen.
§ 45b Sozialgesetzbuch XI regelt den Anspruch aller Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dieser Anspruch gilt seit 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1.
Der Betrag von 131 Euro im Monat kann für die Abrechnung meiner Leistungen in Anspruch genommen werden.
Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40% der ambulanten Pflegesachleistungen nach § 36, für Angebote zur Unterstützung im Alltag, in Anspruch genommen werden.